Trockenwald

Wie geht es weiter ? Wie viel Hektar lichte Trockenwälder sind es bereits und wie viele kommen noch ?

Im Pflege- und Entwicklungsplan war ursprünglich einmal die Entwicklung von 123 ha lichter Trockenwälder mit Sandmagerrasenkomplexen angedacht. Im Dezember 2017 wurde die Zielgröße an das später zur Verfügung stehende Pflegebudget des Landes Rheinland-Pfalz angepasst. Die Zielgröße wurde auf 95 ha reduziert. Aktuell hat das Projekt 76 ha lichte Trockenwälder entwickelt (vgl. Übersichtskarte).

Aktueller Umsetzungsstand
Aktueller Umsetzungsstand von 76 ha

Es fehlen also noch knapp 20 ha, die bis Ende der Projektlaufzeit realisiert werden sollen.

Das Naturschutzgroßprojekt Bienwald beabsichtigt, in der Waldabteilung Haukensee südlich von Schaidt weitere lichte Trockenwaldbereiche zu entwickeln. Die Lage der ca. 6,4 ha großen Waldfläche ist der beigefügten Karte zu entnehmen.

Haukensee
Planung: Waldabteilung Haukensee

Nachdem 2015/ 2016 die Auflichtung in der Waldabteilung Bildsee südlich von Schaidt zu großem Aufsehen in der Bevölkerung geführt hat, werden wir diese Fläche künftig etwas anders entwickeln. Die Fläche soll vornehmlich durch eine Beweidung und dem damit verbundenen langsamen Ausfall der geschälten Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) behutsam aufgelichtet werden. Eine großflächige Lichtstellung der Düne wie am benachbarten Bildsee wird nicht erfolgen, da der Dünenzug bereits für die Erstellung einer Jagdschneise freigestellt wurde.

Vorgehensweise in der Waldabteilung Haukensee:

  • Bereits im Winter 2018 wurden viele Weymouthskiefern zur Schmuckreisiggewinnung entnommen
  • Im Juni 2019 Einrichtung der Zauntrassen als Vorbereitung für die Beweidung
  • Im Frühjahr/Sommer 2019 soll die Fläche zum ersten Mal mit Ziegen, Schafen und Eseln beweidet werden. Ebenso wie auf der benachbarten Fläche erhofft sich das Projekt durch die Beweidung starke Schälschäden an der spätblühenden Traubenkirsche, was zu deren allmählichem Absterben führt. Die spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) ist ein invasiver Neophyt und auch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 40a) sieht hier ein Einschreiten bei Ausbreitung der Art und der Gefährdung anderer Biotoptypen vor.
  • Abhängig vom Ergebnis der Beweidung, würde das Projekt ggf. weitere Traubenkirschen ringeln (manuelles Schälen der Rinde) um das allmähliche Auflichten des Bestandes zu beschleunigen.
  • Im Winter 2019/2020 sollen vereinzelte  Bäume aus dem Oberstand entnommen werden. Der Bestand ist bereits relativ licht, so dass hier vornehmlich standortfremde Gehölze wie Douglasie und Weymouthskiefer in zwei Bereichen entnommen werden. Das Vorgehen ist mit dem Forstamt Bienwald abgestimmt.
  • In der Fläche befinden sich auch der Schießstand Haukensee und ein gesprengter Bunker. Das Vorgehen ist mit der Generaldirektion kulturelles Erbe (GDKE) abgestimmt und bewilligt.
  • Durch die Beweidung und ggf. maschinelle Nacharbeit könnte der letztmalig 2008 lichtgestellte Schießstand wieder freigelegt werden.

Was ist mit den restlichen fehlenden 13 ha ?

Aktuell und zukünftig steht der Bienwald vor den Herausforderungen des Klimawandels und der Zunahme von Trocken- und Hitzeperioden. Diese Trockenperioden stressen und schwächen die Bäume und machen es den „Holzschädlingen“ wie z.B. Borken- , Pracht- und Maikäfer noch einfacher.

Speziell der Maikäfer ist im Bienwald „auf dem Vormarsch“. Alle 4 Jahre ist Maikäferflugjahr – und so auch 2019. Vor Ort ergibt sich ein besorgniserregendes Bild und so sind auf etwa 850 ha Wald mittlerweile deutlich erkennbare Maikäferschäden – durch den Wurzelfraß von Maikäferlarven (Engerlingen) absterbende/abgestorbene Bäume – zu erkennen. Besonders betroffen sind Laubbäume, allen voran Buche und Eiche. Was zurück bleibt sind lückige Bestände mit vereinzelten Kiefern. Diese Maikäferschadflächen sind von der Ausprägung (lichter Bestand, Flugsande und arme Sande im Untergrund) vergleichbar mit den im Westen des Projektgebietes vom NGP angelegten Trockenwaldflächen. Ein Problem ist, dass diese Maikäferschadflächen östlich der A 65 nicht im förderfähigen Projektgebiet (Kerngebiet) liegen.

Maikäferschadflächen
Bereich mit den stärksten Schäden/Ausfällen

Aktuell wird ein Konzept abgestimmt, wie diese Flächen ggf. dennoch in die 95 ha Gebietskulisse integriert werden können, wie die Vernetzung gewährleistet und wie die langfristige Offenhaltung und Habitatqualität und -kontinuität gesichert werden kann. Von Forstamtsseite ist auf diesen Flächen die Förderung und der Erhalt der Naturverjüngung sowie der langfristige Bestandsschluss vorrangig. Langfristige Offenhaltung und Etablierung der Naturverjüngung müssen sich jedoch nicht ausschließen. Über ein rotierendes System neu entstehender Lichtwaldsituationen durch weitere Maikäferschäden und sich allmählich schließenden Beständen wären immer genügend optimale Lebensräume verfügbar. Wichtig wären jedoch ein bis zwei kleinere statische Kerne, die als Quellbiotope dienen und dauerhaft gepflegt/offen gehalten werden müssen. Von diesen statischen Kernen könnte eine schnelle Besiedlung der neu entstehenden lichten Bereiche (Maikäferschadflächen) durch licht- und wärmeliebende Tier- und Planzenarten erfolgen.

Verlängerungstempel

21.11.2018 | Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Naturschutz und des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums

Naturschutzgroßprojekt Bienwald: Umsetzungserfolge sollen fortgesetzt werden

Förderung für das Naturschutzgroßprojekt verlängert / Wertvoller Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland

Beweidungsprojekt mit Eseln im Bienwald; © Naturschutzgroßprojekt Bienwald, Projektleitung

Die Förderung für das Naturschutzgroßprojekt Bienwald wird verlängert: Das Bundesamt für Naturschutz hat den entsprechenden Bescheid an die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße als Projektträger übergeben. Damit stehen bis Ende 2020 weitere 2,3 Millionen Euro für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung. Das Naturschutzgroßprojekt Bienwald wird zu 70 Prozent vom Bundesumweltministerium, zu 20 Prozent vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium und zu 10 Prozent von den Projektträgern finanziert.

„Ziel des Vorhabens ist insbesondere der Schutz und die Entwicklung der eiszeitlichen Schwemmfächerlandschaft des Bienwaldes mit einem der größten Naturwälder des Landes. Die Landschaft des Bienwaldes ist damit nicht nur im nationalen, sondern auch im europäischen Maßstab einmalig“, erläutert BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. Das flächenmäßig größte und qualitativ hochwertigste Feuchtwaldgebiet Südwestdeutschlands zeichnet sich aus durch eine hohe Naturnähe und zahlreiche bundes- und europaweit bedeutsame Vorkommen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten wie Wildkatze oder der extrem seltene und vom Aussterben bedrohte Drüsige Ehrenpreis.

„Das Naturschutzgroßprojekt Bienwald hat für den Erhalt von Lebensräumen und der Artenvielfalt eine besondere Bedeutung. Umso mehr freue ich mich, dass die Förderung durch das Bundesumweltministerium verlängert wurde“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken. „Mit den zusätzlichen Mitteln sollen bis Ende 2020 die Maßnahmen aus dem Pflege- und Entwicklungsplan abgeschlossen werden, die bislang noch nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Dazu zählt etwa die Entwicklung von lichten Trockenwäldern auf den wertvollen Dünenstandorten, die Etablierung halboffener Weidelandschaften und die Entwicklung extensiven Grünlandes.“

„Die Verlängerung bedeutet, dass wichtige, bereits angestoßene Maßnahmen noch zu Ende geführt und damit die einzigartige Natur im Bienwald und an seinen Randbereichen langfristig gesichert werden. Im gesamten Projektgebiet leben beispielsweise die größte Mittelspechtpopulation in Rheinland-Pfalz, mehr als 2200 Käferarten, 143 Vogelarten, 15 Fledermausarten und 46 Libellenarten. Die Menschen hier wissen um die Schönheit ihrer Landschaft. Schon heute gilt der Bienwald als Geheimtipp für Naturliebhaber, die die Region mit dem Fahrrad oder Fuß gern erkunden. Durch das Projekt wird diese einmalige Landschaft auch künftig für die Menschen im Einklang mit der Natur erlebbar sein“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße).

Mit Unterstützung von Landesforsten Rheinland-Pfalz konnten bislang fast 1.700 Hektar zusammenhängende Naturwaldfläche dauerhaft gesichert werden. Über eine Neuausrichtung der jagdlichen Praxis werden Störungseffekte auf die Naturwaldfläche zukünftig weitgehend reduziert. Darüber hinaus ermöglichten die Fördermittel, mehr als 10 000 Alt- und Biotopbäume aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen. Insgesamt wurden in der ersten Projektphase seit 2009 7,552 Millionen Euro für Zwecke des Naturschutzes in der Region bewilligt.

Die Projektschwerpunkte liegen auf dem Schutz der charakteristischen Biotope im Wald und Offenland mit den dort lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie dem Ausbau eines Biotopverbundes. Darüber hinaus dienen Maßnahmen zur natürlichen Gewässerentwicklung und naturschutzgerechter Bewirtschaftung (z.B. Streuobstflächen) einer nachhaltigen Regionalentwicklung.

Bis zum Ende des Förderzeitraumes sind in den kommenden zwei Jahren vor allem noch weitere Maßnahmen zum Schutz der wertvollen Binnendünen im Wald vorgesehen. Im Offenlandbereich soll nach dem erfolgreichen Abschluss der Flurbereinigungsverfahren die Entwicklung von Extensivgrünland beispielsweise durch die Entfernung standortuntypischer Aufforstungen und die Entwicklung großflächiger halboffener Extensivweiden vollständig umgesetzt werden. „Damit wird sich das Programm chance.natur weiter als Chance für den Bienwald und die Region etablieren“, sagt die BfN-Präsidentin.

Hintergrund

„chance.natur“

Mit dem Programm „chance.natur“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die herausragenden repräsentativen Landschaften Deutschlands zu erhalten und zu sichern. Bislang wurden 80 Naturschutzgroßprojekte mit einer Gesamtfläche von mehr als 3.700 Quadratkilometern gefördert. Dafür hat der Bund seit 1979 rund 500 Millionen Euro bereitgestellt. Derzeit stehen jährlich 14 Millionen Euro für den Erhalt und die Optimierung bundesweit bedeutender Natur- und Kulturlandschaften zur Verfügung.

Das Land Rheinland-Pfalz ist künftig an vier laufenden Naturschutzgroßprojekten beteiligt. Neben dem Bienwald sind dies das NGP „Obere Ahr – Hocheifel“, das NGP „Bänder des Lebens“ in der Nationalparkregion und das NGP „Neue Hirtenwege im Pfälzerwald“.

Flurbereinigungsverfahren Bienwald

1. Flurbereinigung Bienwald-Ost-Kandel (Link zur Homepage  des DLR Rheinpfalz)

Der Beschluss des Flurbereinigungsverfahrens erfolgte am 29.11.2011, der Teilungsbeschluss am 17.11.2014. Die Vorplanungen sind abgeschlossen, die Obere Flurbereinigungsbehörde (ADD) erteilte die Genehmigung am 30.08.2016. Seitdem laufen die Umsetzungsmaßnahmen gemäß der beschlossenen Planung:

  • Umlegung von Acker- und Grünlandflächen
  • Anlage von in weiten Teilen 40 m breiten Gewässerrandstreifen, die künftig extensiv als Wiese oder Weide genutzt werden sollen
  • Bau eines Verbindungsgrabens zum Otterbach, zur Stützung der dort vom Aussterben bedrohten Bachmuschel (Unio crassus)
  • Anlage der Wiesenflächen und dadurch die Erhöhung des Grünlandanteils und die Extensivierung des Grünlands

Grünlandaussaat

Grünlandansaat im Beisein von Störchen

Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „NGP Bienwald Ost – Kandel“ ist am 23. März 2017 die „vorläufige Besitzeinweisung“ erfolgt. Dies bedeutet, dass die Teilnehmer der Flurbereinigung schon vor der Überführung des alten Rechtszustandes in den neuen Rechtszustand (Eigentumswechsel) in Besitz und Nutzung der neuen Grundstücke eingewiesen werden, um möglichst schnell die betriebswirtschaftlichen Vorteile der neuen Grundstücksstruktur herbeizuführen. Mit der vorläufigen Besitzeinweisung erfolgt somit auch der lagerichtige Eintausch der vom Projekt gekauften Grundstücke.

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht, welche rechtsgestaltenden Verfahrensabschnitte bereits durchgeführt wurden.

Als nächster Verfahrensabschnitt erfolgt neben der Umsetzung der genehmigten Maßnahmen die Aufstellung des Flurbereinigungsplans. Der Flurbereinigungsplan kann als zentraler Verfahrensschritt gesehen werden, da  in ihm sämtliche Rechtsverhältnisse geregelt werden.

Das Flurbereinigungsverfahren NGP Bienwald Ost – Kandel umfasst ca. 3.670.000m² (367 ha) mit ca. 400 Beteiligten. Das Flurbereinigungsverfahren Bienwald Ost – Kandel ist mittlerweile weitestgehend (bis auf Grundbuchberichtigung) abgeschlossen. Die folgenden Karten zeigen die Lage der Acker- und Grünlandflächen vor und nach der Flurbereinigung:

Das Flurbereinigungsverfahren NGP Bienwald Ost – Kandel umfasst ca. 3.670.000m² (367 ha) mit ca. 400 Beteiligten. Das Flurbereinigungsverfahren Bienwald Ost – Kandel ist mittlerweile weitestgehend (bis auf Grundbuchberichtigung) abgeschlossen. Die folgenden Karten zeigen die Lage der Acker- und Grünlandflächen vor und nach der Flurbereinigung:

Situation vor der Flurbereinigung

Situation nach der Flubereinigung

An den Gewässern im Flurbereinigungsgebiet entstehen teilweise bis zu 40 m breite Gewässerrandstreifen, die Einträge in das Gewässer verhindern sollen und wichtige Vernetzungslinien darstellen.

2. Flurbereinigung Bienwald-Ost-Minfeld/Freckenfeld (Link zur Homepage des DLR Rheinpfalz)

Das Flurbereinigungsverfahren NGP Bienwald Ost – Minfeld/Freckenfeld ist der zweite Verfahrensabschnitt im Projekt. Das Verfahrensgebiet umfasst ca.5.000.000 m² (500 ha) mit ca. 1.200 Beteiligten. Nachfolgende Grafik verdeutlicht den aktuellen und geplanten Stand des Verfahrens:

Wichtigster Grundsatz in der Flurbereinigung ist die Abfindung jedes Grundeigentümers mit Land von gleichem Wert. Der Tauschmaßstab ist also nicht die Fläche oder die Zahl der Flurstücke, vielmehr muss zur Gewährleistung einer wertgleichen Abfindung der (Tausch-)wert aller Einlagegrundstücke ermittelt werden. Die Ermittlung dieses Tauschwertes (Werteinheiten) hat bereits stattgefunden.  Die Wertermittlung wurde zwischenzeitlich festgestellt und veröffentlicht.

Parallel erfolgte die Aufstellung des Wege- und Gewässerplans mit landschafspflegerischem Begleitplan (Maßnahmenplan). Im Naturschutzgroßprojekt sind die Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden besonders wichtig, sodass im Vorfeld ein umfassendes Nutzungskonzept erstellt werden musste. Der Wege- und Gewässerplan wurde mit Zustimmung aller Träger öffentlicher Belange erstellt.

Die erforderliche Plangenehmigung (nach § 41 Flurbereinigungsgesetz) für das Flurbereinigungsverfahren Bienwald-Ost – Minfeld/Freckenfeld wurde am 30.07.2018 durch die ADD (Obere Flurbereinigungsbehörde) erteilt. Damit liegt das Verfahren im Zeitplan.

Flurbereinigung Bienwald Ost – Minfeld/Freckenfeld

Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt/Wstr. hat mit der vorläufigen Anordnung nach § 36 des Flurbereinigungsgesetzes den Eigentümern und Nutzungsberechtigten von zahlreichen Grundstücken in den Gemarkungen Minfeld, Freckenfeld und Schaidt mit Wirkung zum 07.09.2018 den Besitz und die Nutzung der Grundstücke entzogen, um die Ziele des o.g. Flurbereinigungsverfahrens umsetzen zu können. Die öffentliche Bekanntgabe der Anordnung erfolgte in den Kalenderwochen 35 und 36 in den Amtsblättern der betroffenen sowie umliegenden Gemeinden.

Was steckt aber genau dahinter?

Ziel der Flurbereinigungsverfahren im Naturschutzgroßprojekt (NGP) Bienwald sind die Unterstützung der Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) Bienwald, die Beseitigung agrarstruktureller Mängel und die Auflösung von Landnutzungskonflikten. Konkrete Maßnahmen hierfür sind im sogenannten Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan enthalten. Dieser wurde im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt, mit den Trägern öffentlicher Belange sowie der landwirtschaftlichen Berufsvertretung erörtert und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigt. Durch ihn ist das Baurecht entstanden.

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Bienwald Ost – Minfeld/Freckenfeld werden u.a. mehrere Gewässerrandstreifen entlang der bereits vorhandenen Gräben angelegt. Diese bedingen wiederum die Verlegung der dort verlaufenden Wirtschaftswege. Außerdem werden Lagerplätze für Erd- und Baumaterial sowie Zwischenlagerflächen benötigt. Darüber hinaus sind auch landespflegerische Anlagen, wie die Aussaat von neuen Grünlandflächen vorgesehen.

Bevor aber all diese Anlagen gebaut bzw. angelegt werden können müssen die Flächen, insbesondere die Grünlandflächen, welche zu Acker umgebrochen werden sollen sowie die neuen Wirtschaftswegeflächen auf Rückstände von Kampfmitteln untersucht werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die betroffenen Flächen vorübergehend nicht weiter landwirtschaftlich genutzt werden.

Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt in Flurbereinigungsverfahren meist vor der Änderung des Eigentums. Dies wird in der vorläufigen Anordnung geregelt. Die Vermessung und die neue Besitz- bzw. Eigentumsregelung kann nach Umsetzung der Maßnahmen an die neu geschaffenen Anlagen angepasst werden. Mit dem vorgezogenen Ausbau dieser gemeinschaftlichen Anlagen wird außerdem erreicht, dass gleich nach der erfolgten Besitzeinweisung die neuen Grundstücke ohne Beeinträchtigungen Anderer erreicht und entsprechend genutzt werden können.

In besonderen Härtefällen kann für die vorübergehenden Nachteile aufgrund der vorläufigen Anordnung auf Antrag eine Entschädigung gezahlt werden.

3. Flurbereinigung Bienwald-West (Link zur Homepage des DLR Rheinpfalz)

Das dritte Flurbereinigungsverfahren NGP Bienwald West ist mit ca. 6.200.000 m² (620 ha) und ca. 1.300 Eigentümer das größte Bodenordnungsverfahren im Bienwald.

Nachfolgende Grafik verdeutlicht den aktuellen und geplanten Stand des Verfahrens:

Die Verfahren NGP Bienwald West und NGP Bienwald Ost – Minfeld/Freckenfeld laufen in etwa parallel, sodass viele Abstimmungsprozesse gleichzeitig durchgeführt werden können (siehe NGP Bienwald Ost – Minfeld/Freckenfeld).