Flurbereinigungsverfahren

Flurbereinigungsverfahren Bienwald

1. Flurbereinigung Bienwald-Ost-Kandel (Link zur Homepage  des DLR Rheinpfalz)

Der Beschluss des Flurbereinigungsverfahrens erfolgte am 29.11.2011, der Teilungsbeschluss am 17.11.2014. Die Vorplanungen sind abgeschlossen, die Obere Flurbereinigungsbehörde (ADD) erteilte die Genehmigung am 30.08.2016. Seitdem laufen die Umsetzungsmaßnahmen gemäß der beschlossenen Planung:

  • Umlegung von Acker- und Grünlandflächen
  • Anlage von in weiten Teilen 40 m breiten Gewässerrandstreifen, die künftig extensiv als Wiese oder Weide genutzt werden sollen
  • Bau eines Verbindungsgrabens zum Otterbach, zur Stützung der dort vom Aussterben bedrohten Bachmuschel (Unio crassus)
  • Anlage der Wiesenflächen und dadurch die Erhöhung des Grünlandanteils und die Extensivierung des Grünlands
Grünlandaussaat

Grünlandansaat im Beisein von Störchen

Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „NGP Bienwald Ost – Kandel“ ist am 23. März 2017 die „vorläufige Besitzeinweisung“ erfolgt. Dies bedeutet, dass die Teilnehmer der Flurbereinigung schon vor der Überführung des alten Rechtszustandes in den neuen Rechtszustand (Eigentumswechsel) in Besitz und Nutzung der neuen Grundstücke eingewiesen werden, um möglichst schnell die betriebswirtschaftlichen Vorteile der neuen Grundstücksstruktur herbeizuführen. Mit der vorläufigen Besitzeinweisung erfolgt somit auch der lagerichtige Eintausch der vom Projekt gekauften Grundstücke.

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht, welche rechtsgestaltenden Verfahrensabschnitte bereits durchgeführt wurden.

Als nächster Verfahrensabschnitt erfolgt neben der Umsetzung der genehmigten Maßnahmen die Aufstellung des Flurbereinigungsplans. Der Flurbereinigungsplan kann als zentraler Verfahrensschritt gesehen werden, da  in ihm sämtliche Rechtsverhältnisse geregelt werden.

Das Flurbereinigungsverfahren NGP Bienwald Ost – Kandel umfasst ca. 3.670.000m² (367 ha) mit ca. 400 Beteiligten. Das Flurbereinigungsverfahren Bienwald Ost – Kandel ist mittlerweile weitestgehend (bis auf Grundbuchberichtigung) abgeschlossen. Die folgenden Karten zeigen die Lage der Acker- und Grünlandflächen vor und nach der Flurbereinigung:

Das Flurbereinigungsverfahren NGP Bienwald Ost – Kandel umfasst ca. 3.670.000m² (367 ha) mit ca. 400 Beteiligten. Das Flurbereinigungsverfahren Bienwald Ost – Kandel ist mittlerweile weitestgehend (bis auf Grundbuchberichtigung) abgeschlossen. Die folgenden Karten zeigen die Lage der Acker- und Grünlandflächen vor und nach der Flurbereinigung:

Situation vor der Flurbereinigung

Situation nach der Flubereinigung

An den Gewässern im Flurbereinigungsgebiet entstehen teilweise bis zu 40 m breite Gewässerrandstreifen, die Einträge in das Gewässer verhindern sollen und wichtige Vernetzungslinien darstellen.

2. Flurbereinigung Bienwald-Ost-Minfeld/Freckenfeld (Link zur Homepage des DLR Rheinpfalz)

Das Flurbereinigungsverfahren NGP Bienwald Ost – Minfeld/Freckenfeld ist der zweite Verfahrensabschnitt im Projekt. Das Verfahrensgebiet umfasst ca.5.000.000 m² (500 ha) mit ca. 1.200 Beteiligten. Nachfolgende Grafik verdeutlicht den aktuellen und geplanten Stand des Verfahrens:

Wichtigster Grundsatz in der Flurbereinigung ist die Abfindung jedes Grundeigentümers mit Land von gleichem Wert. Der Tauschmaßstab ist also nicht die Fläche oder die Zahl der Flurstücke, vielmehr muss zur Gewährleistung einer wertgleichen Abfindung der (Tausch-)wert aller Einlagegrundstücke ermittelt werden. Die Ermittlung dieses Tauschwertes (Werteinheiten) hat bereits stattgefunden.  Die Wertermittlung wurde zwischenzeitlich festgestellt und veröffentlicht.

Parallel erfolgte die Aufstellung des Wege- und Gewässerplans mit landschafspflegerischem Begleitplan (Maßnahmenplan). Im Naturschutzgroßprojekt sind die Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden besonders wichtig, sodass im Vorfeld ein umfassendes Nutzungskonzept erstellt werden musste. Der Wege- und Gewässerplan wurde mit Zustimmung aller Träger öffentlicher Belange erstellt.

Die erforderliche Plangenehmigung (nach § 41 Flurbereinigungsgesetz) für das Flurbereinigungsverfahren Bienwald-Ost – Minfeld/Freckenfeld wurde am 30.07.2018 durch die ADD (Obere Flurbereinigungsbehörde) erteilt. Damit liegt das Verfahren im Zeitplan.

Flurbereinigung Bienwald Ost – Minfeld/Freckenfeld

Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt/Wstr. hat mit der vorläufigen Anordnung nach § 36 des Flurbereinigungsgesetzes den Eigentümern und Nutzungsberechtigten von zahlreichen Grundstücken in den Gemarkungen Minfeld, Freckenfeld und Schaidt mit Wirkung zum 07.09.2018 den Besitz und die Nutzung der Grundstücke entzogen, um die Ziele des o.g. Flurbereinigungsverfahrens umsetzen zu können. Die öffentliche Bekanntgabe der Anordnung erfolgte in den Kalenderwochen 35 und 36 in den Amtsblättern der betroffenen sowie umliegenden Gemeinden.

Was steckt aber genau dahinter?

Ziel der Flurbereinigungsverfahren im Naturschutzgroßprojekt (NGP) Bienwald sind die Unterstützung der Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) Bienwald, die Beseitigung agrarstruktureller Mängel und die Auflösung von Landnutzungskonflikten. Konkrete Maßnahmen hierfür sind im sogenannten Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan enthalten. Dieser wurde im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt, mit den Trägern öffentlicher Belange sowie der landwirtschaftlichen Berufsvertretung erörtert und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigt. Durch ihn ist das Baurecht entstanden.

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Bienwald Ost – Minfeld/Freckenfeld werden u.a. mehrere Gewässerrandstreifen entlang der bereits vorhandenen Gräben angelegt. Diese bedingen wiederum die Verlegung der dort verlaufenden Wirtschaftswege. Außerdem werden Lagerplätze für Erd- und Baumaterial sowie Zwischenlagerflächen benötigt. Darüber hinaus sind auch landespflegerische Anlagen, wie die Aussaat von neuen Grünlandflächen vorgesehen.

Bevor aber all diese Anlagen gebaut bzw. angelegt werden können müssen die Flächen, insbesondere die Grünlandflächen, welche zu Acker umgebrochen werden sollen sowie die neuen Wirtschaftswegeflächen auf Rückstände von Kampfmitteln untersucht werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die betroffenen Flächen vorübergehend nicht weiter landwirtschaftlich genutzt werden.

Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt in Flurbereinigungsverfahren meist vor der Änderung des Eigentums. Dies wird in der vorläufigen Anordnung geregelt. Die Vermessung und die neue Besitz- bzw. Eigentumsregelung kann nach Umsetzung der Maßnahmen an die neu geschaffenen Anlagen angepasst werden. Mit dem vorgezogenen Ausbau dieser gemeinschaftlichen Anlagen wird außerdem erreicht, dass gleich nach der erfolgten Besitzeinweisung die neuen Grundstücke ohne Beeinträchtigungen Anderer erreicht und entsprechend genutzt werden können.

In besonderen Härtefällen kann für die vorübergehenden Nachteile aufgrund der vorläufigen Anordnung auf Antrag eine Entschädigung gezahlt werden.

3. Flurbereinigung Bienwald-West (Link zur Homepage des DLR Rheinpfalz)

Das dritte Flurbereinigungsverfahren NGP Bienwald West ist mit ca. 6.200.000 m² (620 ha) und ca. 1.300 Eigentümer das größte Bodenordnungsverfahren im Bienwald.

Nachfolgende Grafik verdeutlicht den aktuellen und geplanten Stand des Verfahrens:

Die Verfahren NGP Bienwald West und NGP Bienwald Ost – Minfeld/Freckenfeld laufen in etwa parallel, sodass viele Abstimmungsprozesse gleichzeitig durchgeführt werden können (siehe NGP Bienwald Ost – Minfeld/Freckenfeld).