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Folgemanagement

Die Förderphase (Förderprogramm: chance.natur) des Naturschutzgroßprojekts Bienwald endete Ende Juni 2021. Auch nach Projektende werden die angestoßenen Maßnahmen und Ziele weiterverfolgt. Im sogenannten Folgemanagement werden insbesondere die im Rahmen des Projekts erworbenen Flurstücke im Offenland betreut, d.h. die Flächen werden an Landwirte verpachtet, naturschutzfachliche Auflagen der Flächen-bewirtschaftung abgestimmt und vor Ort kontrolliert. Das Prinzip der Pflege ist „Schutz durch Nutzung“ und soll soweit es geht durch Verpachtung erreicht werden. Vereinzelt werden jedoch auch Pflegeverträge geschlossen. Die im Wald umgesetzten Maßnahmen und die zukünftige Betreuung wurden nach Projektende größtenteils durch Landesforsten als Grundstückseigentümer übernommen. Das betrifft insbesondere die künftige Unterhaltung und Verkehrssicherung, die im Rahmen der forstlichen Tätigkeiten erfolgen soll.

Häufig ist auch gar kein Folgemanagement notwendig. Die in der Naturwaldfläche umgesetzten Maßnahmen sowie die Ausweisung der Naturwaldfläche an sich dienten dem Anstoß eigendynamischer Prozesse (Prozessschutz) sowie der Wiederherstellung eines natürlichen Wasserhaushalts und natürlicher Abflussverhältnisse. Hier darf die Natur zukünftig weitestgehend selbst managen. Im Wirtschaftswald erfolgte Maßnahmen wie z.B. die Eichenpflanzungen wurden an Landesforsten übergeben und das langfristige Entwicklungsziel weiterverfolgt. Insgesamt sind die Ziele des Pflege- und Entwicklungsplans bereits 2014 in die mittelfristige forstliche Betriebsplanung (Forsteinrichtung) – eine verbindliche Planung mit eindeutiger räumlicher und inhaltlicher Zuordnung aller Maßnahmen des PEPL  – im Wald erlaubt und somit dauerhaft verankert.

Maßnahmen wie z.B. die Waldbeweidung der lichten Kiefern-Trockenwälder oder die Instandhaltung und Pflege der beiden Naturerlebnispfade werden weiterhin durch das Projektteam betreut. Neben der Fortführung bereits angestoßener Maßnahmen bleibt natürlich das Umsetzen weiterer Maßnahmen und  Erreichen weiterer Ziele eine zukünftige Aufgabe des Projekts. Maßnahmen wie die Umwandlung von Acker in Grünland, Anlage weiterer Amphibiengewässer, Beweidungsprojekte, rechtliche Sicherung der Naturwaldfläche werden fortgesetzt. Berichtspflichten an das Bundesamt für Naturschutz und Evaluierungen alle 5 -10 Jahre bleiben auch nach der Förderphase bestehen. Die Kosten für das Folgemanagement teilen sich die beiden Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße oder werden durch Landesmittel finanziert. Die Betreuung und Koordination erfolgt durch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim.